Meldung eines Unfalls ans Kraftfahrt-Bundesamt ist rechtswidrig, wenn überhaupt kein Unfall passiert ist

Von |2015-10-11T20:31:11+02:0012. Oktober 2015|Medien- und IT-Recht, Straf- und OWi-Recht|

Damnsoft 09, Wikimedia Commons Die Übermittlung von personenbezogenen Daten nach einem Verkehrsstrafverfahren durch die Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt kann durch das zuständige Oberlandesgericht im Verfahren nach § 23 EGGVG [...]