BGH zur Besorgnis der Befangenheit bei Richter, dessen Ehefrau Sekretärin in der gegnerischen Anwaltskanzlei ist

Von |2018-11-04T19:55:53+01:0005. November 2018|Zivilrecht|

Der Schuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren lehnte den Vorsitzenden des Beschwerdesenats ab, da dessen Ehefrau in Teilzeit als Sekretärin in der Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt sei, welche den Gläubiger im vorliegenden Verfahren vertritt, nachdem der Vorsitzende diesen Umstand in [...]

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