OLG Dresden: Unterlassene Mitteilung der Geschäftsstelle über Terminsaufhebung als Amtspflichtverletzung

Von |2018-12-09T11:30:42+01:0012. Dezember 2018|Öffentliches Recht, Straf- und OWi-Recht, Zivilrecht|

Der Prozessbevollmächtigte reiste am 07.04.2016 von Hamburg nach Dresden zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung. Bereits mit Verfügung vom 31.03.2016 wurde dieser Termin aufgehoben, was dem Bevollmächtigten erst am Terminstag mitgeilt wurde. Der Kläger macht [...]

Nach oben