AG Ludwigshafen: Corona-Erkrankung des Richters hindert Verjährungseintritt nicht – ggf. aber keine Auslagentragung

Von |2021-03-09T15:43:21+01:0008. März 2021|Straf- und OWi-Recht|

Hier fiel der zuständige Richter wegen einer Corona-Erkrankung und beide Geschäftsstellenmitabeiterinnen wegen Quarantäne aus, so dass die Wiedervorlage der Sache bis nach dem Verjährungseintritt verzögert wurde. Deshalb stellte das AG gemäß § 46 Abs. 1 [...]