LG Nürnberg-Fürth: Bedeutender Schaden bei unerlaubtem Entfernen erst ab 2.500 EUR netto
Während in den meisten Gerichtsentscheidungen der letzten Zeit zur Wertgrenze des bedeutenden Schadens in § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB niedrigere Beträge angenommen worden sind - etwa durch das LG Braunschweig und LG Offenburg [...]