OLG München zu Sorgfaltsanforderungen beim Überholen mit Sonder- bzw. Wegerechten
Auch Rettungsfahrzeuge im Einsatz müssen vorsichtig überholen: Das OLG München stellt klar, dass ein Überholmanöver bei unklarer Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO) zugleich § 35 Abs. 8 StVO verletzt, wonach Sonderrechte nur [...]