LG Saarbrücken: Keine Haftung des Parkhausbetreibers bei 2,5 m breiter Einfahrt

Von |2016-11-28T18:07:45+01:0001. Dezember 2016|Zivilrecht|

self, Wikimedia Commons Der Kläger fuhr mit seinem Pkw in ein Parkhaus einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Bei der Einfahrt wurden auf Grund der engen Zufahrt (2,55 m) der rechte Vorderreifen und die Felge beschädigt. [...]