LG Saarbrücken: Keine Haftung des Parkhausbetreibers bei 2,5 m breiter Einfahrt
self, Wikimedia Commons Der Kläger fuhr mit seinem Pkw in ein Parkhaus einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Bei der Einfahrt wurden auf Grund der engen Zufahrt (2,55 m) der rechte Vorderreifen und die Felge beschädigt. [...]