OLG Saarbrücken zum Beschlussverfahren: Keine nachträgliche Begründung, wenn von Begründung nicht abgesehen werden durfte

Von |2019-10-27T17:45:51+01:0030. Oktober 2019|Straf- und OWi-Recht|

Das OLG Saarbrücken nimmt hier Stellung zum Fristbeginn für die Begründung der Rechtsbeschwerde gegen eine im Beschlussverfahren (§ 72 OWiG) ergangene Entscheidung. Grunsätzlich beginne die Begründungsfrist erst mit der Zustellung des vollständigen und mit Gründen [...]

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