Falsch eingeordnet, Blinker nicht benutzt und dann rote Ampel überfahren – keine Tatmehrheit
Guido Falke / pixelio.de Aus dieser Entscheidung ergibt sich, dass sich die Betroffene zuerst falsch eingeordnet hat, dann den Fahrtrichtungsanzeigers nicht benutzt und zuletzt noch eine rote Ampel überfahren hat. Das Amtsgericht meinte, [...]