OLG Köln: Fahrzeughalter kein Normadressat des Sonn- und Feiertagsfahrverbots mehr

Von |2019-08-04T10:57:53+02:0005. August 2019|Straf- und OWi-Recht|

Das AG verurteilte den Betroffenen wegen "fahrlässiger Anordnung bzw. Zulassung der verbotswidrigen Teilnahme eines LKWs an einem Feiertag am öffentlichen Straßenverkehr", nachdem eine Frau am Karfreitag 2018 mit einem Lastkraftwagen, dessen Halter das Speditionsunternehmen ist, [...]