KG zur Umgrenzungsfunktion des Bußgeldbescheids: “Auf Hand getickert” kann man verstehen als “auf Handy getippt”

Von |2019-04-28T14:09:16+02:0002. Mai 2019|Straf- und OWi-Recht|

Im Verfahren über den Antrag des Betroffenen auf Zulassung seiner Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil wegen Benutzung eines elektronischen Geräts prüfte das KG, ob der zugrunde liegende Bußgeldbescheid den Anforderungen des § 66 Abs. 1 Nr. [...]