OLG München: 130%-Rechtsprechung gilt auch bei Rennrädern

Von |2019-01-20T16:53:37+01:0023. Januar 2019|Zivilrecht|

Das OLG München hat entschieden, dass der Grundsatz, wonach ein Geschädigter bei einem Totalschaden die voraussichtlichen Reparaturkosten zzgl. einer etwaigen Wertminderung erstattet verlangen kann, wenn diese Summe den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % [...]