LG Nürnberg-Fürth zur Verhandlungsfähigkeit bei grippalem Infekt: Betroffener darf auf ärztliches Attest vertrauen

Von |2018-08-19T14:44:14+02:0024. August 2018|Straf- und OWi-Recht|

Der Verteidiger des Betroffenen beantragte durch Schriftsatz am 13.09.2017 um 7:30 Uhr, den Hauptverhandlungstermin am selben Tag um 8:40 Uhr aufzuheben, da der Betroffene bettlägerig erkrankt sei. Aus dem beiliegenden Attest ergab sich, dass der [...]