VerfGH Berlin: „Rein vorsorglicher“ Antrag auf mündliche Verhandlung nicht bedingt gestellt
Der Beschwerdeführer wurde vor dem AG auf Zahlung eines Betrages von 410 Euro nebst Zinsen in Anspruch genommen; durch das Gericht wurde das Verfahren nach billigem Ermessen angeordnet (§ 495a ZPO), eine Frist für Schriftsätze [...]