LG Trier zur Wiederaufnahme und Neuheit von Beweismitteln nach Einspruchsverwerfung

Von |2020-07-05T17:34:19+02:0007. Juli 2020|Allgemein|

LG Trier, Beschluss vom 20.05.2020 - 1 Qs 34/20 Die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 4. Mai 2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Daun vom 27. April 2020 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. [...]