OLG Braunschweig: Kein Beruhen des Urteils auf mangelhafter Liste der angewendeten Vorschriften

Von |2021-02-02T14:52:08+01:0005. Februar 2021|Straf- und OWi-Recht|

Zur Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde führt das OLG Braunschweig zunächst aus, dass die (Un-)Wirksamkeit der StVO in der Fassung vom 06.03.2013 bei Vorschriften, welche bereits in vorangehenden Fassungen der StVO enthalten waren, [...]