AG Tiergarten: Polizeipräsident in Berlin belastet mutwillig Justiz und Landeskasse!

Von |2016-05-08T09:46:50+02:0009. Mai 2016|Öffentliches Recht, Straf- und OWi-Recht|

Quelle: pixabay.com Wenn nach einem Parkverstoß der verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, kommt eine Kostentragungspflicht des Halters für die Verfahrenskosten in Betracht (§