KG: Benutzung des Handys durch Halten vor Kühlung, um Telefonat zu ermöglichen

Von |2019-05-18T17:17:54+02:0022. Mai 2019|Straf- und OWi-Recht|

Der Betroffene, dem eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1a StVO vorgeworfen wurde, ließ sich dahingehend ein, er habe das heiß gelaufene Telefon vor die Kühlung halten müssen, um ein laufendes Telefonat über die Freisprechanlage [...]