BayObLG zu Beharrlichkeit und Fahrverbot: Auch bei Handyverstoß

Von |2020-01-26T18:14:47+01:0030. Januar 2020|Straf- und OWi-Recht|

Das AG verhängte gegen den Betroffenen wegen vorsätzlicher verbotener Nutzung elektronischer Geräte (Smartphone) eine Geldbuße und ein Fahrverbot. Das BayObLG bestätigte dieses Urteil. Das AG habe rechtsfehlerfrei die Notwendigkeit eines Fahrverbots auf Grund der Vorahndungslage [...]