LG Saarbrücken zum Nutzungsausfall: Auch bei 130 %-Schaden kein Warten auf Haftungsanerkenntnis
Stefan Lampert, Wikimedia Commons Die Klägerin war nach einem Verkehrsunfall berechtigt, den an ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden innerhalb der 130 %-Grenze abzurechnen. Sie begehrt u. a. Nutzungsausfall für 48 Tage, da sie ihre [...]