LG Bonn: Keine Haftung für Betriebsgefahr bei Golfcart mit Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h

Von |2020-03-29T16:31:46+02:0001. April 2020|Zivilrecht|

Zwischen dem von der Zeugin F gesteuerten Fahrzeug des Klägers und dem vom Beklagten gesteuerten Golfcart (Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h) kam es zum Zusammenstoß, als der Beklagte mit dem Golfcart aus Sicht der Zeugin F von [...]