KG zur Verfahrensrüge bei falschem Eichschein: Rügevernichtende Tatsachen müssen ebenfalls vorgetragen werden

Von |2019-01-06T09:28:54+01:0011. Januar 2019|Straf- und OWi-Recht|

Bei der Geschwindigkeitsmessung des Betroffenen wurde ein Austauschgerät vom Typ PoliScan Speed mit der Gerätenummer 688327 verwendet, während der Eichschein sich auf die Gerätenummer 688322 bezog. Zudem reichte der Verteidiger ein privat eingeholtes Sachverständigengutachten die [...]