AG Kaiserslautern zur versäumten Einspruchsfrist: Verschulden des Verteidigers ist Betroffenem nicht zuzurechnen

Von |2019-07-21T18:02:06+02:0023. Juli 2019|Straf- und OWi-Recht|

Die Betroffene beauftragte ihre Verteidigerin mit der Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid. Die Verteidigerin gab an, dies postalisch getan zu haben; zur Akte gelangte das Einspruchsschreiben indes nicht. Einen später gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung [...]