OLG Zweibrücken: Keine Einspruchsverwerfung ohne ordnungsgemäße Ladung des Verteidigers

Von |2022-02-06T08:58:12+01:0010. Februar 2022|Straf- und OWi-Recht|

Der Einspruch des zum Verhandlungstermin geladenen und nicht erschienenen Betroffenen wurde vom AG verworfen. Das Urteil wurde vom Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben, da die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG unzulässig sei, wenn der [...]