BayVGH zum Recht auf Terminsverlegung bei Erkrankung des Bevollmächtigten im Verwaltungsprozess
Auch im Verwaltungsprozess kommt eine Terminsverlegung bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten in Betracht. Der Anspruch auf rechtliches Gehör schließe das Recht eines Beteiligten ein, sich durch einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen. [...]