OLG München zur Haftungsverteilung bei Vorfahrtsverletzung und Überholen trotz durchgehender Linie

Von |2019-03-24T17:44:45+01:0025. März 2019|Zivilrecht|

Die Klägerin befuhr eine Vorfahrtsstraße und überholte eine Kolonne mehrerer wartender Fahrzeuge, indem sie über eine Sperrfläche und eine durchgehende Linie (Zeichen 295) sowie auf der Fahrbahnhälfte des Gegenverkehrs mit ca. 50 km/h fuhr. Ein [...]