OLG Rostock: Blitzer.de-App darf während der Fahrt nicht benutzt werden

Von |2017-03-11T17:53:36+01:0013. März 2017|Medien- und IT-Recht, Straf- und OWi-Recht|

pexels.com Der Betroffene hatte als Fahrzeugführer – so das Amtsgericht – sein Smartphone in einer Halterung an der Windschutzscheibe angebracht. Darauf war eine sog. Blitzer-App aktiviert, die bei der Annäherung an Verkehrsüberwachungsgeräte einen [...]