AG Rottweil: Pauschale auch bei Versendung des Ausdrucks einer unzulässig elektronisch geführten Akte
Hier befasst sich das AG Rottweil nochmals mit der Problematik der Aktenversendungspauschale (§ 107 Abs. 5 OWiG). Es führt aus, dass allein das Fehlen einer Rechtsverordnung für die elektronische Aktenführung gemäß § 110a Abs. 1 [...]