AG St. Ingbert: Zustellungsurkunde des Bußgeldbescheids lautet auf nicht existierende Anschrift – kein Beginn der Einspruchsfrist

Von |2022-02-06T09:14:50+01:0028. Februar 2022|Straf- und OWi-Recht|

Die Verwaltungsbehörde beabsichtigte, dem Betroffenen einen Bußgeldbescheid zustellen. Auf Grund einer unleserlich ausgefüllten polizeilichen Anzeige verwendete sie einen falschen Vornamen und eine falsche (nicht existierende) Straße im Wohnort des Betroffenen. Auch die Zustellungsurkunde lautete auf [...]