OLG Saarbrücken zur Berücksichtigung allgemeinkundiger Tatsachen im Rahmen der Sachrüge
Der Betroffene wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, ermittelt durch eine Messung mittels Leivtec XV3, zu einer Geldbuße von 80 Euro verurteilt. Seitens der Verteidigung wurde beanstandet, dass das Messgerät mit der verwendeten Software-Version 2.0 die angefallenen [...]