AG Verden: Beharrlichkeitsfahrverbot bei geringfügiger Überschreitung des Grenzwerts bzw. geringer Gefährlichkeit nicht zwingend

Von |2021-07-17T14:49:37+02:0021. Juli 2021|Straf- und OWi-Recht|

Hinsichtlich des Betroffenen bestanden bereits mehrere Voreintragungen; eine dieser Bußgeldentscheidungen wegen Überschreitung um 26 km/h wurde am 04.03.2020 rechtskräftig. Am 29.07.2020 wurde er Betroffene erneut mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h gemessen. Das Gericht hielt [...]