OLG Naumburg: Keine Bezugnahme auf Lieferscheine und Rechnungen im Urteil
TeWeBs, Wikimedia Commons Gegen die Betroffene wurde vom AG wegen Überschreitung der zulässigen Achslast (§ 34 Abs. 3 Satz 3, Abs. 8 StVZO) die Anordnung des Verfalls in Höhe von 21.276,95 € ausgesprochen. [...]