OLG Naumburg: Keine Bezugnahme auf Lieferscheine und Rechnungen im Urteil

Von |2016-10-07T11:03:05+02:0007. Oktober 2016|Straf- und OWi-Recht|

TeWeBs, Wikimedia Commons Gegen die Betroffene wurde vom AG wegen Überschreitung der zulässigen Achslast (§ 34 Abs. 3 Satz 3, Abs. 8 StVZO) die Anordnung des Verfalls in Höhe von 21.276,95 € ausgesprochen. [...]