OLG Brandenburg zum OWi-Recht: Keine telefonische Vernehmung von Zeugen durch das Amtsgericht

Von |2019-10-06T20:52:21+02:0008. Oktober 2019|Straf- und OWi-Recht|

Auch im Bußgeldverfahren können Zeugen nicht telefonisch vernommen werden, sondern allenfalls behördliche Erklärungen gemäß § 77a Abs. 3 OWiG eingeholt werden, so das Brandenburgische OLG. Es hob ein Urteil auf, nach dem der Richter am [...]