BayVGH: Visitenkarte bzw. Telefonnummer hinter Scheibe schützt nicht vor Abschleppen

Von |2017-12-17T17:51:58+01:0021. Dezember 2017|Öffentliches Recht|

Der Kläger stellte sein Fahrzeug auf einem Schwerbehindertenparkplatz ab und legte hinter der Windschutzscheibe eine Visitenkarte seiner Ehefrau mit ihrer Telefonnummer ab. Das Fahrzeug wurde auf Betreiben der beklagten Stadt abgeschleppt. Der Bayerische VGH hält [...]