LG Bonn: 50% Mitverschulden beim Speed-Pedelecfahren ohne Helm

Von |2015-04-17T08:10:07+02:0001. April 2015|Zivilrecht|

Quelle: J. Hammerschmidt, Wikimedia Commons Der Kläger stürzte mit seinem neuen Elektrofahrrad (sog. Speed-Pedelec, Höchstgeschwindigkeit 40 km/h), das er bei der beklagten Fahrradhändlerin gekauft hatte und zog sich schwere (u. a. Kopf-)Verletzungen zu. [...]