AG Niebüll: Kein Beharrlichkeitsfahrverbot, wenn Vortat auf Augenblicksversagen beruht

Von |2017-11-26T08:27:47+01:0027. November 2017|Straf- und OWi-Recht|

Der Betroffene wurde zunächst wegen einer innerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h durch das AG Essen mit Urteil vom 29.07.2015 (rechtskräftig seit dem 08.08.2015) zu einer Geldbuße verurteilt, wobei vom Fahrverbot auf Grund der besonderen [...]