OLG Dresden: Geschwindigkeitsbegrenzung “Mo-Fr 6-18 Uhr” gilt auch am Feiertag

Von |2016-01-04T17:42:13+01:0006. Januar 2016|Straf- und OWi-Recht|

knipseline / pixelio.de Der Betroffene wurde am 19.11.2014, einem gesetzlichen Feiertag (Buß- und Bettag) in Sachsen abzüglich der Toleranz mit einer Geschwindigkeit von 48 km/h gemessen. In diesem Bereich war durch Beschilderung die [...]