LG Offenburg zur Unfallflucht: Bedeutender Schaden erst ab (mindestens) 1.500 Euro

Von |2018-04-15T20:29:49+02:0019. April 2018|Straf- und OWi-Recht|

Der Beschuldigte verursachte an einem parkenden Fahrzeug einen Schaden in Höhe von 1.321,84 Euro und entfernte sich dann. Das LG Offenburg sieht keinen Grund für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis des Beschuldigten: Ein bedeutender Schaden [...]