KG: Kein Handyverstoß bei vom Fahrzeugführer abgeschaltetem Motor
Das Verbot gemäß § 23 Abs. 1a StVO, als Fahrzeugführer bestimmte elektronische Geräte zu benutzen gilt u. a. dann nicht, wenn bei einem stehenden Fahrzeug der Motor vollständig ausgeschaltet ist (§ 23 Abs. 1b Satz [...]