AG Dortmund: Fahrassistenzsysteme müssen (noch) keine guten Fahrer sein

Von |2018-09-09T13:12:43+02:0013. September 2018|Zivilrecht|

Der Kläger erklärte die Minderung des Kaufpreises seiner Mercedes-Benz E 220 d-Limousine, da das in dieser Klasse erstmals verwendete Fahrassistenzsystem „Drive-Pilot“ seiner Auffassung nach häufig gestört sei (teilweise zu langames Fahren, zu spätes Beschleunigen, kein [...]