BVerfG: Im schriftlichen (Zivil-)Verfahren muss auf Stellungnahmefrist hingewiesen werden

Von |2018-08-20T09:47:01+02:0020. August 2018|Zivilrecht|

Die Beschwerdeführerin machte mit ihrer Klage vor dem Amtsgericht gegenüber einem Kfz-Haftpflichtversicherer Schadensersatzforderungen aus abgetretenem Recht in Höhe von 336,58 € geltend. Ihrem Bevollmächtigten wurde die Abschrift einer richterlichen Verfügung mit Hinweis auf die Durchführung [...]