OLG Bamberg: Einlassung des Betroffenen per Fax 20 Minuten vor Termin ist zu berücksichtigen

Von |2018-08-27T08:20:36+02:0027. August 2018|Straf- und OWi-Recht|

Der Verteidiger des Betroffenen faxte am 22.03.2018 um 14:24 Uhr eine Einlassung an das AG. Der Hauptverhandlungstermin begann am selben Tag um 14:45 Uhr, wobei weder der Verteidiger noch der - vom Erscheinen entbundene - [...]