OLG Hamm: Nach unbestimmtem Rechtsmittel im Strafprozess keine Wiedereinsetzung
Ein Angeklagter hat ein Wahlrecht, ob er gegen ein Strafurteil des Amtsgerichts mit der Berufung oder der (Sprung-)Revision vorgeht. Nach Einlegung eines nicht näher bezeichneten “Rechtsmittels” kann er dieses Recht bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist [...]