OLG Hamm: Nach unbestimmtem Rechtsmittel im Strafprozess keine Wiedereinsetzung

Von |2015-04-23T18:15:48+02:0023. April 2015|Straf- und OWi-Recht|

Ein Angeklagter hat ein Wahlrecht, ob er gegen ein Strafurteil des Amtsgerichts mit der Berufung oder der (Sprung-)Revision vorgeht. Nach Einlegung eines nicht näher bezeichneten “Rechtsmittels” kann er dieses Recht bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist [...]