LG Hamburg: Haftung bei Beschädigung geparkter Fahrzeuge wegen Missachtung der Radwegbenutzungspflicht

Von |2019-02-25T17:30:32+01:0028. Februar 2019|Zivilrecht|

Der Beklagte befuhr mit seinem Fahrrad die Fahrbahn einer Straße, obwohl in diesem Bereich die Benutzung des Radwegs durch Zeichen 237 angeordnet war. Am Straßenrand waren Fahrzeuge parallel zur Fahrbahn abgestellt. Der Beklagte stürzte während [...]