AG Stuttgart: Bedeutender Schaden ab 1600 Euro bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

Von |2018-03-03T09:22:43+01:0005. März 2018|Straf- und OWi-Recht|

Die Diskussion um verschiedene Probleme beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort, etwa die Fälle von Fahrerlaubnisentziehungen, wurde durch den Arbeitskreis III des diesjährigen Verkehrsgerichtstags wieder in Gang gesetzt. Dieser hat einige Empfehlungen an den Gesetzgeber ausgesprochen, [...]