OLG Karlsruhe zur Bezeichnung von Polizeibeamten als “Flitzpiepen” – eventuell strafbar, wenig strafwürdig

Von |2018-06-03T22:08:01+02:0004. Juni 2018|Straf- und OWi-Recht|

Der Angeklagte führte ein Fahrzeug und bediente dabei sein Mobiltelefon, was von zwei Polizeibeamten aufgenommen wurde. In einer E-Mail an die Bußgeldstelle bezeichnete er die Beamten als „die zwei Flitzpiepen vor Ort“ und wurde daher [...]