BayObLG: Auch ein auf den Oberschenkel gelegtes Telefon wird “gehalten”

Von |2022-01-18T08:41:14+01:0018. Januar 2022|Straf- und OWi-Recht|

Die Betroffene verteidigte sich gegen den Vorwurf der unzulässigen Benutzung eines Mobiltelefons damit, dass sie dieses während der Fahrt mit ihrem Pkw nicht in der Hand gehalten, sondern auf ihrem Oberschenkel abgelegt und dort (kurz) [...]