OLG Braunschweig: Taschenrechner mit Memory-Funktion ist elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1 a StVO

Von |2019-08-31T17:38:37+02:0002. September 2019|Straf- und OWi-Recht|

Neben dem OLG Hamm und dem AG Helmstedt sieht nun auch das OLG Braunschweig einen Taschenrechner als elektronisches Geräte gemäß § 23 Abs. 1 a StVO an - zumindest wenn er über eine Memory-Funktion verfügt. [...]