OLG Braunschweig: Taschenrechner mit Memory-Funktion ist elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1 a StVO
Neben dem OLG Hamm und dem AG Helmstedt sieht nun auch das OLG Braunschweig einen Taschenrechner als elektronisches Geräte gemäß § 23 Abs. 1 a StVO an - zumindest wenn er über eine Memory-Funktion verfügt. [...]