LG Saarbrücken zu unbrauchbarer Restwertermittlung: Kfz-Sachverständiger haftet dem Versicherer
pixabay.com Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, für den die Klägerin einstandspflichtig war, beauftragte die Beklagte mit der Erstellung eines Kfz-Schadengutachtens. Er ermittelte Reparaturkosten von 12.297,05 € netto, einen Wiederbeschaffungswert von 11.200,- € und einen [...]