OLG Frankfurt: Prüffrist des Haftpflichtversicherers in der Regel nicht länger als 4 Wochen

Von |2019-01-27T22:46:56+01:0030. Januar 2019|Zivilrecht|

Nach einem von dem Versicherungsnehmer der Beklagten verursachten Verkehrsunfall forderte der Kläger die Beklagte mit Anwaltsschreiben zunächst am 09.12.2016 und am 09.01.2017 zur Leistung von Schadensersatz auf. Eine Angabe zum Sachstand erhielt der Kläger nicht; [...]